Informationen zum Lungenkrebs-Screening für Zuweiserinnen und Zuweiser

Voraussetzungen für die Überweisung
Gemäß der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKrFrühErkV) ist für die Überweisung zum Lungenkrebs-Screening mittels Niedrigdosis-Computertomographie der Nachweis einer entsprechenden Qualifikation erforderlich. Die Verordnung schreibt vor, dass die Überweisung ausschließlich durch Ärztinnen und Ärzte erfolgen darf, die einen Facharzt in Innere Medizin, Allgemeinmedizin oder Arbeitsmedizin sowie eine spezifische Fortbildung zur Lungenkrebsfrüherkennung absolviert haben.
Fortbildungen zur Erlangung der Qualifikation Lungenkrebsfrüherkennung:
Fortbildung zur Lungenkrebs-Früherkennung – ccm-Campus
Lungenkrebs-Früherkennung mittels LDCT – Akademie Nordrhein
Lungenkrebsfrüherkennung mit LDCT – Ärztekammer Berlin
Zuweiserqualifikation für Lungenkrebsfrüherkennungsuntersuchung – Universitätsmedizin Greifswald

Sie kennen Ihre Patientinnen und Patienten am besten
Somit sind Sie damit in der besten Position, die Indikation zur Durchführung des Screenings zu bewerten. Im Rahmen der Erstuntersuchung haben Sie die Aufgabe, die medizinische Eignung der versicherten Person zu beurteilen sowie diese umfassend über den Nutzen, die potenziellen Risiken und die möglichen Konsequenzen des Screenings aufzuklären.
Zur Dokumentation stellen wir Ihnen das Formular „Checkliste für die Zuweisung gemäß LuKrFrühErkV“ zur Verfügung. Das von Ihnen ausgefüllte Formular dient als Grundlage, um die rechtfertigende Indikation für die Durchführung der Niedrigdosis-CT gemäß Strahlenschutzverordnung zu stellen.

Informationsmaterial für Zuweiser
Praxisinfo der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):
Lungenkrebs-Früherkennung mit Niedrigdosis-Computertomographie (PDF)
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